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Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass dort kein Bordellbetrieb mehr erlaubt sein soll. Das älteste Gewerbe der Welt steckt in der Krise.
Und das nicht erst seit dem Ausbruch des Corona-Virus, der die Bordelle zwang auf unbestimmte Zeit dichtzumachen. Den diese nun vor dem Verwaltungsgericht Trier verloren hat. Die fünfte Kammer hat die Klage der Chefin gegen die Verwaltung abgewiesen. Einen Teil der Leuchtreklame haben die Betreiber bereits abmontiert. Dort wo gewohnt wird, wie etwa in einem Mischgebiet, haben solche Etablissements nach neuer Gesetzeslage nichts mehr verloren.
Und sind daher auch nicht mehr genehmigungsfähig. Da half es auch nichts, dass die Betreiberin argumentierte, dass von dem Betrieb keine Störungen für die Anwohner ausgingen. Dass es in der Vergangenheit nie Ärger gegeben habe. Und auch die Stadt Prüm den Betrieb nicht beanstanden würde. Denn auf all das komme es laut Gericht nicht an. Die den Anwohnern nicht zuzumuten seien. Auch der Fortbestand dieses Etablissements soll vor dem Verwaltungsgericht Trier geklärt werden.
Ein angesetzter Gerichtstermin wurde aber jüngst ohne Angabe von Gründen verschoben. Von den einstigen Rotlichthochburgen ist also nicht mehr viel übrig. Wer nun aber glaubt, dass sich damit in der Eifel auch das Geschäft mit der käuflichen Liebe erledigt hat — dem sei ein Blick ins Internet empfohlen. Sie wollten weiterhin Geld verdienen. Das älteste Gewerbe der Welt, es findet also seinen Weg aus der Krise.
Der führt nur nicht mehr ins Bordell. Teilen Weiterleiten Tweeten Weiterleiten Drucken.