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Sie sehen diesen Hinweis, weil Sie einen Adblocker eingeschaltet haben oder im privaten Modus surfen. Deaktivieren Sie diesen bitte für schwarzwaelder-bote. Die Anklage warf ihr vor, der verbotenen Prostitution nachgegangen zu sein und ihre vierjährige Tochter mehrfach geschlagen zu haben.
Am Nikolaustag hat sie ihre Tochter in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin vom Jugendamt an den Haaren in die Luft gehoben und zweimal kräftig auf den Po geschlagen. Die Mitarbeiterin des Jugendamts machte ihr deutlich, dass dies in unserem Kulturkreis nicht üblich und verboten sei. Schlimmer war es im Februar. Das Kind hatte bei der Essenausgabe einen Joghurtbecher fallen lassen.
In der Beweisaufnahme leugnete der betroffene Zeuge zunächst wie bei der Polizei, dass es zu sexuellen Handlungen gekommen war, gab jedoch auf mehrfache Nachfrage wie bei der Polizei zu, einmal mit der Angeklagten geschlafen zu haben. Allerdings nicht für den Sex, sondern aus Mitleid. Die Ermittlungen im Umfeld des Asylantenheims, unter anderem beim Hausmeister, ergaben keine Hinweise auf weitere sexuelle Handlungen. Vermutungen und Spekulationen gab es viele, Beweise für die Ausübung der Prostitution aber nicht.
Richter Reinhard Geiser stellte daher dieses Verfahren ein. Der Vorwurf, ihr Kind mehrfach geschlagen zu haben, hatte für die Frau dagegen Folgen. Eine Bezirkssozialarbeiterin erhielt eine Meldung über eine Kindsgefährdung. Es stellte sich heraus, dass die Angeklagte sich nicht bewusst war, etwas falsch gemacht zu haben.
In Nigeria sind derartige Erziehungsmethoden scheinbar erlaubt. Ärzte taten sich angesichts der Hautfarbe schwer, Verletzungen festzustellen. Das Kind wurde drei Tage in die Obhut einer Pflegefamilie übergeben. Nach einem Drogentest und der Aufnahme einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit der Familienhilfe bekam die Frau ihr Kind zurück. Die Angeklagte gab die Schläge zu: "Es war ein Fehler. Die junge Frau wird einem Bewährungshelfer unterstellt, muss jeden Wohnsitzwechsel melden und bis zum Jahresende Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.